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We Are Apacc Pflege, Betreuung und Unterstützung in Österreich, verständlich erklärt

Was ein Pflegeheimplatz kostet, seit es keinen Pflegeregress mehr gibt

„Dann ist das Haus weg“: Diesen Satz hört man in Familien noch immer, wenn ein Pflegeheim zum Thema wird. Seit 1. Jänner 2018 stimmt er so nicht mehr, denn der Pflegeregress ist abgeschafft. Bezahlt werden muss ein Heimplatz trotzdem. Wie die Kosten zusammengesetzt sind und was der Bewohnerin oder dem Bewohner bleibt.

We Are Apacc Stand: 6 Minuten Lesezeit
Ein betagter Mann legt im Aufenthaltsraum eines Pflegeheims mit einer Betreuerin ein Puzzle.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Die Entscheidung für ein Pflegeheim fällt selten leicht. Meist geht ihr eine lange Zeit voraus, in der Angehörige, mobile Dienste oder eine 24-Stunden-Betreuung den Alltag zu Hause getragen haben. Wenn es dann so weit ist, kommen zur emotionalen Last praktische Fragen: Was kostet ein Platz, wer bezahlt ihn, und was passiert mit der Wohnung, dem Haus oder dem Ersparten?

Die wichtigste Antwort vorweg: Auf das Vermögen darf seit 2018 nicht mehr zugegriffen werden, um Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe zu decken. Das Einkommen und das Pflegegeld werden aber weiterhin herangezogen. Dieser Beitrag zeigt, wie das in Zahlen aussieht.

Was sich mit 1. Jänner 2018 geändert hat

Früher konnten die Länder als Sozialhilfeträger auf das Vermögen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zugreifen, teilweise auch auf das von Angehörigen oder Erben. Mit dem Verbot des Pflegeregresses, das im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz verankert ist und für ganz Österreich gilt, ist das vorbei.

Laut oesterreich.gv.at ist seit 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen sind, ihrer Angehörigen, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmerinnen und Geschenknehmer zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. Ab diesem Stichtag durften Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren waren einzustellen, und entgegenstehende Landesbestimmungen traten außer Kraft.

Das Land Niederösterreich weist zusätzlich darauf hin, dass mit derselben Änderung der Kostenersatz zwischen Ehepartnern sowie von Kindern für ihre Eltern entfallen ist. Kinder müssen dort also nicht für den Heimplatz eines Elternteils aufkommen, wenn die Sozialhilfe die Restkosten übernimmt.

Auf das Vermögen darf seit 2018 nicht mehr zugegriffen werden. Das Einkommen und das Pflegegeld werden aber weiterhin herangezogen.

Was weiterhin für die Heimkosten zählt

Das Verbot betrifft das Vermögen, nicht die laufenden Einkünfte. Nach oesterreich.gv.at werden das Pflegegeld, die laufenden Leistungen aus der Sozialversicherung und sonstiges Einkommen der Bewohnerin oder des Bewohners zur Deckung der Kosten verwendet. Reicht das nicht aus, übernimmt in der Regel die Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung den Rest.

Eine Feinheit wird oft übersehen: Erträge aus dem Vermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen zählen nach Angaben des Landes Niederösterreich weiterhin als Einkommen. Das Sparbuch selbst bleibt unangetastet, die Zinsen daraus fließen aber in die Rechnung ein. Wer eine Wohnung vermietet, muss die Mieteinnahmen entsprechend einsetzen.

Wie sich der Preis eines Heimplatzes zusammensetzt

Viele Heime verrechnen einen Grundbetrag für Wohnen, Verpflegung, Wäsche und Reinigung sowie einen Zuschlag, der sich nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit richtet und häufig an die Pflegestufe angelehnt ist. Wie hoch beide Teile sind, hängt vom Bundesland und davon ab, ob ein Heim öffentlich oder privat geführt wird.

Ein Beispiel mit amtlichen Zahlen liefert Niederösterreich. Die Tarife der NÖ Pflege- und Betreuungszentren werden jährlich von der Landesregierung festgesetzt. Die Tarifliste 2026 nennt unter anderem:

Baustein (NÖ, pro Tag, 2026)Betrag
Grundtarif 1 bis 3 (je nach baulichem Standard)95,52 bis 101,87 Euro
Pflegezuschlag Stufe 17,58 Euro
Pflegezuschlag Stufe 321,84 Euro
Pflegezuschlag Stufe 451,07 Euro
Pflegezuschlag Stufe 581,55 Euro
Pflegezuschlag Stufe 7162,32 Euro
Zuschlag Einzelzimmer18,40 Euro

Quelle: Land Niederösterreich, NÖ Pflegeheime Tarifliste 2026 (Auszug). Gilt für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren; andere Bundesländer und private Heime haben eigene Tarife.

Für eine Kurzzeitpflege, etwa nach einem Spitalsaufenthalt oder während des Urlaubs pflegender Angehöriger, nennt dieselbe Liste Tagessätze von 123,71 Euro (Stufe 3) bis 264,19 Euro (Stufe 7). Wie Angehörige eine solche Auszeit finanzieren können, steht im Beitrag über die Zuwendung zur Ersatzpflege.

Was der Bewohnerin oder dem Bewohner bleibt

Auch wenn die Sozialhilfe einspringt, bleibt nicht nichts übrig. Laut oesterreich.gv.at bleiben bei Finanzierung über die Sozialhilfe monatlich 20 Prozent des Einkommens samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld. Das Land Niederösterreich formuliert es so, dass 20 Prozent des Einkommens und ein Teil des Pflegegeldes bleiben, ebenso die Sonderzahlungen.

Beim Pflegegeld sind 10 Prozent der Stufe 3 im Jahr 2026 rechnerisch 59,26 Euro im Monat, denn die Stufe 3 beträgt 592,60 Euro. Der übrige Anspruch geht nach dem Bundespflegegeldgesetz für die Dauer des Heimaufenthalts auf Kosten der Sozialhilfe bis zur Höhe der Heimkosten, höchstens aber zu 80 Prozent, auf den Kostenträger über; der Rest ruht. Das Taschengeld ist für persönliche Ausgaben gedacht, etwa Friseur, Kleidung oder kleine Wünsche.

Übrigens wird das Pflegegeld auch im Heim jährlich angepasst. Was für 2027 bereits feststeht und was noch offen ist, erklärt der Beitrag Diese Pflegegeld-Erhöhung betrifft viele Österreicher.

Ein Rechenbeispiel aus Niederösterreich

Ein hypothetischer Fall: Eine Bewohnerin eines NÖ Pflege- und Betreuungszentrums mit Grundtarif 3 hat Pflegegeld der Stufe 4 (888,50 Euro im Monat) und ein laufendes Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat. Ein Monat wird vereinfacht mit 30 Tagen gerechnet.

Positionpro Monat
Heimkosten: 30 × (101,87 + 51,07 Euro)4.588,20 Euro
davon aus dem Einkommen (80 % von 1.500 Euro)1.200,00 Euro
davon aus dem Pflegegeld (höchstens 80 % von 888,50 Euro)710,80 Euro
Rest, den das Land als Sozialhilfeträger übernimmt2.677,40 Euro
bleibt der Bewohnerin: 20 % des Einkommens300,00 Euro
bleibt der Bewohnerin: Taschengeld aus dem Pflegegeld59,26 Euro

Illustratives Beispiel mit vereinfachten Annahmen (30 Tage, keine Zusatzleistungen, keine Vermögenserträge). Die Sonderzahlungen bleiben laut Land Niederösterreich zusätzlich bei der Bewohnerin. Die tatsächliche Vorschreibung berechnet die zuständige Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Sozialhilfeträger.

Das Beispiel zeigt, warum die Abschaffung des Pflegeregresses für viele Familien entscheidend war: Die Lücke von über 2.600 Euro im Monat würde ohne Sozialhilfe schnell das Ersparte aufbrauchen. Heute bleibt das Vermögen unangetastet, die laufenden Einkünfte werden aber zum größten Teil eingesetzt.

Warum es in jedem Bundesland anders aussieht

Pflegeheime sind Sache der Länder. Jedes Bundesland regelt selbst, welche Einrichtungen es gibt, wie die Tarife festgesetzt werden, ab welcher Pflegestufe ein geförderter Platz möglich ist und wo man den Antrag auf Kostenübernahme stellt. In Niederösterreich sind die Bezirkshauptmannschaften (Sozialabteilung) oder das gewünschte Pflege- und Betreuungszentrum die Anlaufstelle; in anderen Ländern sind es Magistrate, Sozialhilfeverbände oder eigene Fonds.

Auch die Tagsätze unterscheiden sich deutlich. Private Häuser setzen ihre Preise teilweise selbst fest. Ob und in welchem Umfang die Sozialhilfe einen Platz in einem bestimmten Heim mitfinanziert, hängt von den Regeln des jeweiligen Landes ab. Wer einen Heimplatz sucht, sollte deshalb früh bei der zuständigen Stelle klären, ob das Wunschheim dafür in Frage kommt.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Das Thema betrifft Menschen, die selbst in ein Heim übersiedeln, und vor allem Angehörige, die diesen Schritt begleiten. Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, helfen diese Fragen:

  • Kommt das Wunschheim für eine Finanzierung über die Sozialhilfe in Frage, und wie hoch ist der Tagsatz bei der aktuellen Pflegestufe?
  • Ist die Pflegestufe aktuell? Bei verschlechtertem Zustand kann ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe sinnvoll sein.
  • Welche Einkünfte gibt es, auch aus Zinsen oder Vermietung?
  • Wo wird der Antrag auf Kostenübernahme durch die Sozialhilfe gestellt, und welche Unterlagen braucht es?
  • Gibt es Alternativen, die zum Bedarf passen, etwa eine geförderte 24-Stunden-Betreuung oder mobile Dienste?

Wer selbst Heimkosten trägt oder sie als Angehöriger mitfinanziert, sollte außerdem prüfen, ob sie steuerlich zählen. Dazu mehr im Beitrag Wann Pflegekosten in der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung zählen.

Worauf es am Ende ankommt

Seit 1. Jänner 2018 bleibt das Vermögen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, ihren Angehörigen und Erben bei der Finanzierung über die Sozialhilfe unangetastet. Ein Heimplatz ist dadurch aber nicht kostenlos: Einkommen und Pflegegeld werden weitgehend eingesetzt, bis auf 20 Prozent des Einkommens und ein Taschengeld aus dem Pflegegeld. Wie hoch die Kosten konkret sind, entscheidet das Bundesland; die amtlichen Tariflisten und die Sozialabteilung vor Ort sind die verlässlichsten Ansprechpartner.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

We Are Apacc ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind keine Behörde, kein Ministerium und kein Versicherungsträger und stehen mit dem Sozialministerium, den Pflegegeld-Trägern, dem Sozialministeriumservice oder den Ländern in keiner Verbindung. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Anspruchs. Geprüft wurden die Angaben am 26. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen, keine Einstufungen vorgenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindlich über Pflegegeld und Förderungen entscheiden die zuständigen Stellen, etwa der für Sie zuständige Pflegegeld-Träger (Übersicht beim Sozialministerium) oder das Sozialministeriumservice.

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