Was die Förderung der 24-Stunden-Betreuung abdeckt
Irgendwann reicht der Besuch am Abend nicht mehr, und die Familie überlegt, ob eine Betreuungskraft ins Haus ziehen soll. Für dieses Modell gibt es in Österreich eine Förderung. Sie ist an klare Bedingungen geknüpft, hängt nicht vom Vermögen ab und deckt doch nur einen Teil der Kosten.

Der Vater kommt mit dem Rollator gerade noch ins Bad, aber nachts steht er auf und weiß nicht mehr, wo er ist. Die Tochter wohnt eine Stunde entfernt, der Sohn arbeitet Schicht. In vielen Familien fällt in so einer Lage der Satz: „Vielleicht brauchen wir eine 24-Stunden-Betreuung.“ Was dann folgt, ist eine Mischung aus Organisation, Arbeitsrecht und Förderantrag.
Dieser Beitrag erklärt den Förderteil: wer die Unterstützung bekommt, wie hoch sie 2026 ist, welches Einkommen dabei zählt und wo der Antrag gestellt wird.
Was hinter der 24-Stunden-Betreuung steckt
Gemeint ist ein Modell, bei dem Betreuungskräfte im Haushalt der betreuten Person leben, meist im Wechsel von zwei Personen. Rechtlicher Rahmen ist das Hausbetreuungsgesetz, das mit erweiterten Arbeitszeitgrenzen eine Betreuung rund um die Uhr ermöglicht. Die Betreuung kann auf zwei Arten organisiert sein: durch selbständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer oder durch unselbständig Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis mit der betreuten Person, einem Angehörigen oder einem gemeinnützigen Anbieter stehen. Quelle: Sozialministerium, 24-Stunden-Betreuung.
Wichtig für die Erwartungen: Eine 24-Stunden-Betreuung ist keine Pflege durch diplomiertes Personal. Die Betreuungskräfte unterstützen im Alltag, im Haushalt und bei der Körperpflege. Pflegerische Tätigkeiten dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.
Die Voraussetzungen der Förderung
Laut oesterreich.gv.at müssen für die Förderung des Bundes mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Die betreute Person braucht eine Betreuung rund um die Uhr.
- Sie bezieht Pflegegeld nach österreichischem Recht ab Pflegestufe 3.
- Ihr monatliches Nettoeinkommen übersteigt 2.500 Euro nicht; die Grenze erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Angehörigen um 400 Euro, bei Angehörigen mit Behinderung um 600 Euro.
- Die Betreuungskraft erfüllt einen der vorgesehenen Qualitätsnachweise.
Das Vermögen der betreuten Person bleibt unberücksichtigt. Ein Sparbuch oder eine Eigentumswohnung ist also kein Ausschlussgrund. Quelle: oesterreich.gv.at, Förderung der 24-Stunden-Betreuung.
Welches Einkommen zählt und welches nicht
Maßgeblich ist das Nettoeinkommen der betreuten Person, nicht jenes der Familie. Nicht zum Einkommen zählen unter anderem das Pflegegeld, Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Monatsgehalt, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Schwankt das Einkommen, wird laut Sozialministerium ein Zwölftel des im Kalenderjahr erzielten Einkommens als Monatseinkommen angesetzt.
Gerade bei Menschen mit einem mittleren Einkommen lohnt sich deshalb ein genauer Blick, was tatsächlich angerechnet wird. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte die Berechnung mit der Landesstelle des Sozialministeriumservice durchgehen, bevor er den Antrag verwirft.
Wie hoch die Förderung ist
Die Förderung wurde mit 1. September 2023 angehoben, bei zwei selbständigen Betreuungskräften von 640 auf 800 Euro und bei zwei unselbständigen von 1.280 auf 1.600 Euro im Monat. Quelle: Sozialministerium, Arbeit in der Pflege. Die aktuellen Werte laut oesterreich.gv.at (Stand 1. Jänner 2026):
| Form der Betreuung | pro Betreuungskraft und Monat | höchstens pro Monat | höchstens pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Selbständige Betreuungskräfte | 400 Euro | 800 Euro | 9.600 Euro |
| Unselbständige Betreuungskräfte | 800 Euro | 1.600 Euro | 19.200 Euro |
Quelle: oesterreich.gv.at, Förderung der 24-Stunden-Betreuung (letzte Aktualisierung 01.01.2026). Gefördert werden höchstens zwei Betreuungsverhältnisse.
Eine Sonderregel betrifft die Betreuung durch nur eine selbständige Person: Betreut sie durchgehend mindestens 28 Tage, beträgt die Zuwendung 800 Euro im Monat.
Vier Haushalte, vier Einkommensgrenzen
Wie sich die Zuschläge für Unterhaltsberechtigte auswirken, zeigt eine einfache Gegenüberstellung. Die Grenzen sind aus den veröffentlichten Regeln abgeleitet.
| Haushaltssituation der betreuten Person | Einkommensgrenze netto pro Monat |
|---|---|
| keine unterhaltsberechtigten Angehörigen | 2.500 Euro |
| eine unterhaltsberechtigte Person | 2.900 Euro |
| eine unterhaltsberechtigte Person mit Behinderung | 3.100 Euro |
| zwei unterhaltsberechtigte Personen | 3.300 Euro |
Illustratives Beispiel. Ob eine Person als unterhaltsberechtigt gilt und welches Einkommen angerechnet wird, prüft das Sozialministeriumservice im Einzelfall.
Ein Beispiel: Eine allein lebende Frau mit Pflegestufe 4 hat ein laufendes Nettoeinkommen von 2.350 Euro im Monat und erhält zusätzlich Sonderzahlungen. Da diese nicht angerechnet werden, liegt sie unter der Grenze von 2.500 Euro. Ihr Pflegegeld spielt für die Einkommensprüfung keine Rolle.
Was die Betreuungskraft nachweisen muss
Die Betreuungsperson muss mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen:
- eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen jener einer Heimhilfe entspricht,
- eine mindestens sechsmonatige sachgerechte Betreuung der pflegebedürftigen Person, oder
- eine Befugnis, pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten unter Anordnung und Kontrolle einer diplomierten Pflegefachkraft oder einer Ärztin beziehungsweise eines Arztes auszuüben.
Wer über eine Agentur vermittelt, sollte sich diesen Nachweis zeigen lassen. Das Sozialministerium verweist außerdem auf das Qualitätszertifikat ÖQZ 24 für Vermittlungsagenturen.
Stufe 1 oder 2 mit Demenz in Niederösterreich
Die Bundesförderung beginnt bei Pflegestufe 3. Gerade bei Demenz brauchen Menschen aber oft schon früher eine dauernde Anwesenheit. Niederösterreich hat dafür ein eigenes Landesmodell: Wer Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bezieht, an einer ärztlich bestätigten Demenz leidet und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, kann eine Förderung in derselben Höhe beantragen, also bis zu 800 beziehungsweise 1.600 Euro im Monat. Es gilt dieselbe Einkommensgrenze von 2.500 Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und mit einer Erhöhung auf Stufe 3 endet die Landesförderung. Quelle: Land Niederösterreich, Richtlinie NÖ Modell.
Wie bei Demenz der Pflegebedarf ermittelt wird, steht im Beitrag Was bei Demenz für die Einstufung zusätzlich zählt.
Antrag und verpflichtender Hausbesuch
Erste Anlaufstelle und Einreichungsort ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice im jeweiligen Bundesland. Es gibt ein Online-Ansuchen und Formulare in mehreren Sprachen. Nach der Antragstellung finden verpflichtende Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen statt; sie sind laut oesterreich.gv.at Voraussetzung für die Förderung und sollen die Qualität der Betreuung sichern.
Für wen sich das Nachrechnen lohnt
- Ist Pflegestufe 3 erreicht, oder sollte zuerst ein Erhöhungsantrag gestellt werden?
- Liegt das anrechenbare Nettoeinkommen nach Abzug von Sonderzahlungen und Pflegegeld unter der Grenze?
- Sind die Betreuungskräfte selbständig oder angestellt, und ist die Qualifikation dokumentiert?
- Gibt es im eigenen Bundesland ergänzende Landesmodelle?
Wer zwischen Betreuung zu Hause und anderen Formen abwägt, findet im Beitrag über Heimhilfe und Hauskrankenpflege die stundenweise Alternative und im Beitrag über Pflegeheimkosten die stationäre.
Was die Förderung leistet und was nicht
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist vermögensunabhängig und mit bis zu 1.600 Euro im Monat ein spürbarer Zuschuss. Sie ist aber kein Ersatz für die Gesamtkosten des Modells, sondern ein Beitrag dazu. Wer die drei Prüfsteine kennt, Pflegestufe, anrechenbares Einkommen und Qualifikation der Betreuungskraft, kann vor dem Gespräch mit dem Sozialministeriumservice gut einschätzen, ob ein Antrag in Frage kommt.
Offizielle Quellen
- oesterreich.gv.at: Förderung der 24-Stunden-Betreuung: Voraussetzungen, Einkommensgrenze, Förderhöhe, Hausbesuche (Stand 01.01.2026)
- Sozialministerium: 24-Stunden-Betreuung: Modell, Betreuungsformen, Einkommensberechnung, Anlaufstelle
- Sozialministerium: Arbeit in der Pflege: Erhöhung der Förderung ab 1. September 2023
- Land Niederösterreich: Richtlinie NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung: Förderung bei Pflegestufe 1 oder 2 mit Demenz (Oktober 2023)
We Are Apacc ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind keine Behörde, kein Ministerium und kein Versicherungsträger und stehen mit dem Sozialministerium, den Pflegegeld-Trägern, dem Sozialministeriumservice oder den Ländern in keiner Verbindung. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Anspruchs. Geprüft wurden die Angaben am 26. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen, keine Einstufungen vorgenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindlich über Pflegegeld und Förderungen entscheiden die zuständigen Stellen, etwa der für Sie zuständige Pflegegeld-Träger (Übersicht beim Sozialministerium) oder das Sozialministeriumservice.
Einmal pro Woche eine Regel rund um Pflegegeld, Betreuung und Unterstützung für Angehörige, erklärt mit offizieller Quelle, dazu ein Termin, den man kennen sollte. Kostenlos.