Was Heimhilfe und Hauskrankenpflege kosten und wer sie organisiert
Zweimal pro Woche Hilfe beim Duschen, einmal Verbandwechsel, dazwischen jemand, der einkauft: So beginnt Betreuung zu Hause oft. Was diese Stunden kosten, regelt nicht der Bund, sondern jedes Bundesland selbst. Drei Beispiele aus Wien, Niederösterreich und der Steiermark zeigen, wie unterschiedlich das ausfällt.

Nach dem Spitalsaufenthalt kommt die Mutter wieder nach Hause, aber nicht mehr ganz so selbständig wie vorher. Die Ärztin verordnet für ein paar Wochen Verbandwechsel, die Familie wünscht sich zusätzlich jemanden, der beim Waschen hilft und die Wohnung in Ordnung hält. Zwei Wünsche, die sich ähnlich anhören, und doch laufen sie über zwei völlig verschiedene Systeme.
Dieser Beitrag erklärt, welche mobile Leistung wer bezahlt, wie der Eigenanteil in drei Bundesländern berechnet wird und wer die Einsätze organisiert.
Zwei Leistungen, zwei Zahler
Im Alltag spricht man oft pauschal von „Hauskrankenpflege“. Rechtlich sind zwei Dinge zu unterscheiden:
- Medizinische Hauskrankenpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie wird ärztlich angeordnet und umfasst medizinische und qualifizierte pflegerische Leistungen.
- Heimhilfe und mobile Pflege, also Unterstützung bei Körperpflege, Haushalt, Mahlzeiten oder Besorgungen, sind soziale Dienste der Länder und Gemeinden. Für sie zahlt man einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag.
Viele Menschen nutzen beides gleichzeitig, oft vom selben Anbieter. Auf der Rechnung macht die Unterscheidung trotzdem einen großen Unterschied.
Medizinische Hauskrankenpflege über die Krankenkasse
Nach § 151 ASVG wird medizinische Hauskrankenpflege auf ärztliche Anordnung von diplomiertem Pflegepersonal erbracht, zum Beispiel für Injektionen, Sondenernährung oder die Versorgung von Druckgeschwüren. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gehören ausdrücklich nicht dazu. Für denselben Versicherungsfall wird sie zunächst für höchstens vier Wochen gewährt, darüber hinaus nur mit Bewilligung des chef- oder kontrollärztlichen Dienstes.
Auch das Land Oberösterreich beschreibt, dass Hauskrankenpflege auf Veranlassung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes durchgeführt wird und die Pflegeperson während der Betreuung mit ihr in Kontakt bleibt. Quelle: Land Oberösterreich, Hauskrankenpflege. In der Steiermark übernimmt die Krankenkasse bei einer solchen Leistung, etwa einem Verbandwechsel, laut Landestarifblatt 6,90 Euro pro Hausbesuch vom Kundenbeitrag, sofern eine ärztliche Anordnung und eine Genehmigung der Kasse vorliegen.
Heimhilfe und mobile Pflege über Land und Gemeinde
Die längerfristige Unterstützung im Alltag finanzieren die Länder gemeinsam mit den Gemeinden. Erbracht wird sie von anerkannten Organisationen, die mit dem Land Verträge haben. Die betreute Person zahlt einen Teil der Stundenkosten selbst. Wie dieser Teil berechnet wird, ist von Land zu Land verschieden. Gemeinsam ist fast überall, dass Einkommen und Pflegegeld berücksichtigt werden und dass der Rest der Kosten öffentlich gefördert wird.
Wien und die kostenfreie dritte Stunde
In Wien regelt der Fonds Soziales Wien (FSW) den Kostenbeitrag. Nach der Richtlinie, die seit 1. Jänner 2026 gilt, werden das Einkommen und das Pflegegeld getrennt betrachtet:
- Vom Einkommen werden zunächst ein Grundbetrag für den Lebensunterhalt sowie die anrechenbaren Miet- und Wohnkosten abgezogen. Vom verbleibenden Betrag bleiben 33,33 Prozent jedenfalls der Kundin oder dem Kunden; höchstens 66,67 Prozent fließen in den Kostenbeitrag.
- Für das Pflegegeld gilt dieselbe Aufteilung: Ein Drittel bleibt jedenfalls frei.
- Bei Heimhilfe und Hauskrankenpflege ist jede dritte Stunde kostenbeitragsfrei, gezählt getrennt je Leistungsart.
- Zur Deckung wird zuerst das Pflegegeld herangezogen, dann das Einkommen. Den Rest fördert der FSW.
Quelle: Fonds Soziales Wien, Richtlinie zur Berechnung des Kostenbeitrages, Version 2.0.
Niederösterreich mit Mindest- und Höchstbeitrag
Niederösterreich fördert reguläre mobile Betreuung mit bis zu 60 Stunden im Monat, intensive Betreuung unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 120 Stunden. Voraussetzung ist unter anderem, dass Pflegegeld bezogen oder beantragt wurde. Der Kostenbeitrag 2026 setzt sich aus 1,1 Prozent einer einkommensabhängigen Bemessungsgrundlage und einem Pflegegeldanteil von 8,01 Euro pro Stunde zusammen. Er liegt mindestens bei 15,65 Euro pro Stunde und höchstens bei 32,23 Euro für Heimhilfe beziehungsweise 44,97 Euro für diplomierte Pflege. Sonn- und Feiertags- sowie Nachtstunden kosten das Doppelte.
Zugleich ist der Beitrag nach oben begrenzt: Einer allein lebenden Person müssen 2026 monatlich 1.229,89 Euro netto bleiben, einem Paar 1.940,27 Euro, dazu ein Teil des Pflegegeldes, etwa 59,30 Euro bei Stufe 1 oder 2. Quelle: Land Niederösterreich, Mobile Pflege- und Betreuungsdienste.
Steiermark mit Tarif nach Einkommensstufe
Die Steiermark arbeitet mit einer Tarifliste in 31 Einkommensstufen, gültig ab 1. April 2026. Maßgeblich ist das individuelle Nettoeinkommen, nicht das Haushaltseinkommen. Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, steht aber in der Regel zur Deckung der Kosten zur Verfügung. Eine Stunde Heimhilfe kostet zwischen 10,36 Euro (Nettoeinkommen bis 1.395 Euro) und 37,21 Euro (über 4.690 Euro), eine Stunde diplomierte Pflege zwischen 20,75 und 70,55 Euro. Am Wochenende und an Feiertagen gibt es Zuschläge, bei der Heimhilfe 100 Prozent.
Einige Details sind für Familien hilfreich: Das Erstgespräch zu Hause durch eine diplomierte Pflegeperson ist bis zu 1,5 Stunden kostenfrei, Fahrtzeiten werden nicht verrechnet, und pauschale Fahrt- oder Verwaltungszuschläge gibt es nicht. Gemeinde und Land zahlen den Rest der Stundenkosten direkt an die Organisation. Quelle: Land Steiermark, Kundentarifliste 2026.
Zehn Stunden Heimhilfe im Vergleich
Was bedeuten diese Regeln für einen typischen Monat mit zehn Stunden Heimhilfe an Werktagen? Die folgende Rechnung nimmt jeweils den veröffentlichten Stundensatz und lässt Zuschläge, Pflegegeld-Anrechnung und individuelle Obergrenzen weg.
| Bundesland und Annahme | Satz pro Stunde | Eigenanteil für 10 Stunden |
|---|---|---|
| Steiermark, Nettoeinkommen bis 1.395 Euro | 10,36 Euro | 103,60 Euro |
| Steiermark, Nettoeinkommen bis 2.100 Euro | 19,28 Euro | 192,80 Euro |
| Niederösterreich, Mindestbeitrag | 15,65 Euro | 156,50 Euro |
| Niederösterreich, Höchstbeitrag Heimhilfe | 32,23 Euro | 322,30 Euro |
| Wien, beliebiger Satz | individuell | nur 7 von 10 Stunden beitragspflichtig |
Illustratives Beispiel auf Basis der Tarifangaben 2026 der Länder. Der tatsächliche Beitrag hängt von Einkommen, Pflegegeld, Wohnkosten und Einsatzzeiten ab und wird von der betreuenden Organisation berechnet.
Der Vergleich zeigt vor allem eines: Die gleiche Leistung kann je nach Wohnort und Einkommen einen sehr unterschiedlichen Eigenanteil bedeuten. Pauschale Preisangaben aus dem Internet helfen deshalb wenig.
Wer die Betreuung organisiert
Die Einsätze werden von den Trägerorganisationen geplant, die mit dem jeweiligen Land zusammenarbeiten. In Niederösterreich und der Steiermark klärt eine diplomierte Pflegeperson den Bedarf beim ersten Besuch ab und plant die Betreuung. In Wien läuft die Förderung über den FSW. Erste Anlaufstellen sind je nach Land die Gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft, eine Sozialberatungsstelle oder direkt die Anbieter.
Reicht die stundenweise Hilfe nicht mehr, kann eine geförderte 24-Stunden-Betreuung eine Option sein. Oft lässt sich der Aufwand auch durch Hilfsmittel und kleine Umbauten verringern.
Was man vor dem Erstgespräch klären sollte
- Ist Pflegegeld bereits zuerkannt oder beantragt? In mehreren Ländern ist das Voraussetzung für die Förderung. Was dafür nötig ist, steht im Beitrag Welche Unterlagen beim Antrag auf Pflegegeld wirklich zählen.
- Welche Leistungen sind medizinisch und könnten ärztlich verordnet werden?
- Liegen Einkommensnachweise und, in Wien, Belege zu Miet- und Wohnkosten bereit?
- Zu welchen Zeiten wird Hilfe gebraucht? Wochenenden und Nächte kosten in vielen Ländern mehr.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Medizinisch Notwendiges zahlt bei ärztlicher Anordnung die Krankenkasse, Hilfe im Alltag fördern Land und Gemeinde gegen einen einkommensabhängigen Beitrag. Wer weiß, welche Leistung in welche Schublade gehört, und die Tarifregeln des eigenen Bundeslandes kennt, kann den Eigenanteil realistisch einschätzen, bevor der erste Einsatz beginnt.
Offizielle Quellen
- Fonds Soziales Wien: Berechnung des Kostenbeitrages für extramurale Pflege und Betreuung (Version 2.0, gültig ab 1.1.2026): Einkommen, Pflegegeld, kostenbeitragsfreie Stunden
- Land Niederösterreich: Mobile Pflege- und Betreuungsdienste: Stundenlimits, Kostenbeitrag, Mindest- und Höchstbeiträge 2026
- Land Steiermark: Kundinnen- und Kundentarifliste 2026 für die Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste: Tarife ab 1. April 2026, Zuschläge, Krankenkassenanteil
- Land Oberösterreich: Hauskrankenpflege: ärztliche Veranlassung, Pflegepersonal
We Are Apacc ist ein privates, gesponsertes Informationsangebot von PushImpact OÜ. Wir sind keine Behörde, kein Ministerium und kein Versicherungsträger und stehen mit dem Sozialministerium, den Pflegegeld-Trägern, dem Sozialministeriumservice oder den Ländern in keiner Verbindung. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind entweder veröffentlichte amtliche Werte mit Zeitangabe oder ausdrücklich gekennzeichnete Rechenbeispiele; keiner davon ist eine Zusage oder eine Schätzung Ihres persönlichen Anspruchs. Geprüft wurden die Angaben am 26. Oktober 2026; Werte ändern sich mit der Zeit. Auf dieser Website werden keine Anträge entgegengenommen, keine Einstufungen vorgenommen und keine Gebühren verlangt. Geben Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre IBAN oder Zugangsdaten zu ID Austria nie auf einer Website ein, die Sie über einen Artikel erreicht haben. Verbindlich über Pflegegeld und Förderungen entscheiden die zuständigen Stellen, etwa der für Sie zuständige Pflegegeld-Träger (Übersicht beim Sozialministerium) oder das Sozialministeriumservice.
Einmal pro Woche eine Regel rund um Pflegegeld, Betreuung und Unterstützung für Angehörige, erklärt mit offizieller Quelle, dazu ein Termin, den man kennen sollte. Kostenlos.