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We Are Apacc Pflege, Betreuung und Unterstützung in Österreich, verständlich erklärt

Wer den Angehörigenbonus bekommt

Seit Sommer 2023 gibt es für pflegende Angehörige einen eigenen Bonus, 2026 sind es 134,30 Euro im Monat. Manche bekommen ihn automatisch, andere müssen ihn beantragen, und viele wissen gar nicht, dass er ihnen zustehen könnte. Wer ihn bekommt und woran es in der Praxis scheitert.

We Are Apacc Stand: 5 Minuten Lesezeit
Ein Mann um die siebzig bringt seiner Frau, die in eine Decke gehüllt auf einer Gartenbank sitzt, Tee.
Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit den beschriebenen Fällen.

Ein großer Teil der Pflege in Österreich findet nicht im Heim statt, sondern im Wohnzimmer, in der Küche, nachts am Bett. Geleistet wird sie meist von Ehepartnern, Töchtern, Söhnen oder Schwiegerkindern. Mit dem Angehörigenbonus hat der Gesetzgeber 2023 eine Leistung geschaffen, die sich nicht an die pflegebedürftige Person richtet, sondern an diese Angehörigen selbst.

Der Bonus ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt und wird vom selben Träger ausgezahlt, der auch das Pflegegeld der gepflegten Person zahlt. Trotzdem ist er eine eigene Leistung mit eigenen Bedingungen.

Ein Bonus für die Menschen hinter der Pflege

Das Pflegegeld steht immer der pflegebedürftigen Person zu. Das gilt auch für die Anpassung, die für 2027 vorgesehen ist und die im Beitrag über die Pflegegeld-Erhöhung 2027 erklärt wird. Der Angehörigenbonus ist dagegen eine Zahlung an die Person, die pflegt.

Für alle Fälle gelten laut oesterreich.gv.at und Pensionsversicherung (PV), die hier als Pflegegeld-Träger zuständig ist, zwei Grundbedingungen:

  • Die gepflegte Person bezieht Pflegegeld mindestens der Stufe 4.
  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt, nicht in einem Pflegeheim.

Ein gemeinsamer Haushalt ist laut oesterreich.gv.at nicht erforderlich. Wer also regelmäßig zur Mutter in die Nachbargemeinde fährt und dort den Großteil der Pflege übernimmt, ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Als nahe Angehörige gelten unter anderem Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder.

Wie hoch der Bonus 2026 ist

Der Angehörigenbonus wird jährlich angepasst. Laut PV gelten diese Werte:

JahrBonus pro MonatEinkommensgrenze pro Monat (Antragsweg)
2024125,00 Euro1.500,00 Euro
2025130,80 Euro1.594,50 Euro
2026134,30 Euro1.710,90 Euro

Quelle: PV als Pflegegeld-Träger, Angehörigenbonus (Stand 23. März 2026). Die Einkommensgrenze gilt nur für den Weg über einen Antrag und bezieht sich auf das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen im vorangegangenen Kalenderjahr.

Aufs Jahr gerechnet ergeben 12 mal 134,30 Euro rund 1.611,60 Euro. Ausgezahlt wird monatlich im Nachhinein. Laut PV ist der Bonus steuerfrei, es wird kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen, und er ist unpfändbar.

Der automatische Weg über die Selbstversicherung

Viele pflegende Angehörige haben sich wegen der Pflege selbst- oder weiterversichert. Gemeint ist eine begünstigte Versicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger, für die laut oesterreich.gv.at der Bund die Beiträge übernimmt. Möglich ist sie ab Pflegegeld der Stufe 3, wenn die Pflege in häuslicher Umgebung die Arbeitskraft erheblich beansprucht; eine Erwerbstätigkeit daneben ist erlaubt.

Wer so versichert ist und eine Person ab Stufe 4 pflegt, bekommt den Angehörigenbonus laut PV automatisch, ohne Antrag, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Eine Einkommensgrenze gibt es auf diesem Weg nicht.

Daraus ergibt sich ein praktischer Hinweis: Wer pflegt, aber noch nicht selbstversichert ist, sollte prüfen, ob die Selbstversicherung in Frage kommt. Sie ist für die pflegende Person beitragsfrei und öffnet zugleich den automatischen Weg zum Bonus. Beantragt wird sie grundsätzlich bei der PV.

Der Weg über einen Antrag

Wer nicht selbst- oder weiterversichert ist, kann den Bonus beantragen. Dann gelten laut PV und oesterreich.gv.at zusätzliche Bedingungen:

  • Die Pflege erfolgt seit mindestens einem Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung.
  • Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der pflegenden Person im vorangegangenen Kalenderjahr liegt nicht über 1.710,90 Euro (Wert 2026).

Der Antrag geht an den Träger, der das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt. Ein Formular und ein Infoblatt stellt die PV auf ihrer Website bereit. Wird ein Antrag irrtümlich an eine andere Stelle geschickt, wird er laut PV weitergeleitet. Typisch für diesen Weg sind Ehepartner, die selbst nicht mehr erwerbstätig sind und deshalb keine Selbstversicherung haben.

Vier Haushalte im Vergleich

Hypothetische SituationWegErgebnis nach den Regeln 2026
Tochter, selbstversichert, pflegt ihre Mutter mit Pflegestufe 4 zu Hauseautomatisch134,30 Euro im Monat, ohne Einkommensprüfung
Ehemann pflegt seit zwei Jahren seine Frau mit Stufe 5, Nettoeinkommen 1.650 EuroAntragGrenze von 1.710,90 Euro eingehalten, Bonus möglich
Gleiche Situation, Nettoeinkommen 1.800 EuroAntragGrenze überschritten, kein Bonus
Sohn pflegt seinen Vater mit Pflegestufe 3keinerkein Bonus, weil Stufe 4 fehlt; Selbstversicherung kann trotzdem möglich sein

Illustratives Beispiel. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet der zuständige Träger im Einzelfall.

Der letzte Fall ist häufiger, als man denkt. Steigt der Pflegebedarf, kann sich mit einer höheren Einstufung auch die Lage beim Bonus ändern. Wann sich ein solcher Schritt lohnt, erklärt der Beitrag über den Antrag auf eine höhere Pflegestufe.

Was in der Praxis oft übersehen wird

Kurze Unterbrechungen beenden den Anspruch laut PV nicht: Ein vorübergehender Spitalsaufenthalt der gepflegten Person, der Besuch einer Tageseinrichtung oder eine vorübergehende Abwesenheit der pflegenden Person sind unschädlich. Auch wer zusätzlich mobile Dienste etwa von Hilfswerk, Caritas oder Rotem Kreuz nutzt, verliert den Bonus dadurch nicht.

Wer selbst eine Pause braucht, etwa für einen Urlaub, sollte sich die Zuwendung zur Ersatzpflege ansehen. Und wer noch berufstätig ist und Zeit für die Pflege braucht, findet in Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eine Ergänzung.

Wichtig ist außerdem die Meldepflicht: Änderungen, die den Bonus betreffen, etwa beim Einkommen oder bei der Pflegesituation, sind laut PV innerhalb von vier Wochen zu melden. Frühestens gebührt der Bonus ab 1. Juli 2023.

Für wen das wichtig ist und was man prüfen sollte

Der Bonus betrifft Angehörige jeden Alters, die einen nahen Menschen mit hohem Pflegebedarf zu Hause versorgen. Eine kurze Prüfliste:

  • Bezieht die gepflegte Person Pflegegeld mindestens der Stufe 4?
  • Findet die Pflege zu Hause statt und nicht im Heim?
  • Besteht wegen der Pflege eine Selbst- oder Weiterversicherung? Dann kommt der Bonus automatisch.
  • Falls nicht: Wird seit mindestens einem Jahr überwiegend gepflegt, und lag das Nettoeinkommen im Vorjahr im Schnitt bei höchstens 1.710,90 Euro im Monat?
  • Ist der Antrag an den Träger gegangen, der das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt?

Das Wichtigste in Kürze

Der Angehörigenbonus beträgt 2026 laut PV 134,30 Euro im Monat und setzt Pflegegeld ab Stufe 4 und Pflege zu Hause voraus. Mit Selbst- oder Weiterversicherung kommt er automatisch, sonst auf Antrag mit Einkommensgrenze und einem Jahr überwiegender Pflege. Für viele Familien ist der erste sinnvolle Schritt deshalb nicht der Bonusantrag, sondern die Frage, ob die beitragsfreie Selbstversicherung schon besteht.

Offizielle Quellen

Bitte beachten

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